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   BFH, 27.12.1993 - V B 82/92   

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BFH, 27.12.1993 - V B 82/92 (https://dejure.org/1993,1306)
BFH, Entscheidung vom 27.12.1993 - V B 82/92 (https://dejure.org/1993,1306)
BFH, Entscheidung vom 27. Dezember 1993 - V B 82/92 (https://dejure.org/1993,1306)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 27.12.1993 - V B 82/92
    Das entsprechende Erfordernis ergibt sich aus der Überlegung, daß derjenige, der nichts hätte vortragen können, sich nicht auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, unter II.A.2.; BFH-Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 27.12.1993 - V B 82/92
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind darzulegen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 115 FGO Tz. 90; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rdnr. 226):.
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 27.12.1993 - V B 82/92
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind darzulegen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562; BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 115 FGO Tz. 90; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rdnr. 226):.
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 27.12.1993 - V B 82/92
    Das entsprechende Erfordernis ergibt sich aus der Überlegung, daß derjenige, der nichts hätte vortragen können, sich nicht auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, unter II.A.2.; BFH-Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BGH, 31.01.1980 - IX ZR 37/79

    Darlegung und Feststellung eines verfolgungsbedingten Gesundheitsschadens -

    Auszug aus BFH, 27.12.1993 - V B 82/92
    Soweit der Kläger die Verletzung der Hinweispflicht durch den Vorsitzenden des FG-Senats rügt, wäre zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensfehlers anzugeben gewesen, worauf das FG hätte hinweisen müssen, welche Fragen das FG hätte stellen müssen, was darauf geantwortet worden wäre und wieso dieser Verfahrensfehler entscheidungserheblich war (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1980 IX ZR 37/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1980, 515; Gräber/Ruban, a.a.O., 3. Aufl., § 120 Anm. 40).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind darzulegen die ermittlungsbedürftigen Tatsachen, die angebotenen Beweismittel und die dazu angegebenen Beweisthemen, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokolle), in denen die Beweismittel und die Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, sowie die Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 69).
  • BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel setzt Wiederholungsabsicht

    Soweit die Kläger als Verfahrensmangel rügen, das FG habe angebotene Beweise zur Widerlegung der Indizwirkung nicht erhoben, müssen sie sich entgegenhalten lassen, dass sie die Nichterhebung in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt haben, obwohl sie dort durch ihre jetzigen Prozessbevollmächtigten sachkundig vertreten waren (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96

    Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter

    Denn wer nichts weiter vorgetragen hätte, kann sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht berufen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).

    Insoweit hätte es der Darlegung bedurft, inwieweit der Kläger alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 398, 399).

  • BFH, 20.03.1997 - XI B 181/95
    Das bedeutet, daß der Beschwerdeführer die Tatsachen, die den Mangel ergeben, so vollständig anzugeben hat, daß es dem Revisionsgericht möglich ist, allein anhand der Beschwerdeschrift zu prüfen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).

    Die ordnungsgemäße Rüge mangelnder Sachaufklärung setzt die Angabe der ermittlungsbedürftigen Tatsachen voraus (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 398).

    daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 398).

  • BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
    Das bedeutet, daß der Beschwerdeführer die Tatsachen, die den Mangel ergeben, so vollständig anzugeben hat, daß es dem Revisionsgericht möglich ist, allein anhand der Beschwerdeschrift zu überprüfen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).

    daß die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 398).

  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

    Hierzu hätte es substantiierter Ausführungen dazu bedurft, mit welchem Schriftsatz und mit welchem Beweisthema die Zeugen benannt worden sind und was diese im Einzelnen hätten bekunden können und inwiefern deren Aussagen, gemessen an dem vom FG eingenommenen materiell-rechtlichen Standpunkt, zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätten führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2003 V B 48/03, BFH/NV 2003, 1341; in BFH/NV 2000, 1105, und vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 12.11.1998 - V B 30/98

    Terminsverlegung

    Wer aber --wie der Kläger-- nicht bezeichnet, was er konkret vorgetragen hätte, wenn ihm die Gelegenheit dazu geboten worden wäre, kann sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht berufen (BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 09.09.2003 - VI B 114/02

    Existenzminimum von Kindern: VZ 1983 bis 1985

    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise gerügt (hier: Nichtanforderung eines Sachverständigengutachtens, §§ 76, 82 FGO i.V.m. § 402 der Zivilprozessordnung --ZPO--), so ist u.a. darzulegen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, m.w.N.), .
  • BFH, 08.03.2001 - III B 94/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung der Verfahrensrüge - Aufklärungspflichten

    Ferner muss der Beteiligte darlegen, inwieweit er alle Möglichkeiten genutzt habe, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (vgl. den Beschluss des BFH vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 02.02.1999 - I B 40/98

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

    Soweit die Beschwerdeschrift dahin auszulegen sein sollte, daß die Klägerin auch eine Verletzung der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO geltend macht, wäre zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensfehlers anzugeben gewesen, worauf das FG hätte hinweisen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 28.07.1998 - VI B 76/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Angebotene

  • BFH, 08.12.1998 - VIII B 105/97

    Divergenz; Verletzung der Hinweispflicht; NZB

  • BFH, 09.09.2003 - VI B 115/02
  • BFH, 07.11.2001 - II B 119/00

    Wirksamkeit - Treuhandverhältnis - Minderjähriger - GmbH - Notarielle Beurkundung

  • BFH, 01.10.2001 - II B 116/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Änderung - Finanzgerichtsordnung -

  • BFH, 09.09.2003 - V B 114/02

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 04.01.2001 - II B 35/00

    Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensrüge

  • BFH, 26.10.2001 - II B 104/00

    NZB; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

  • BFH, 08.08.1996 - V B 12/96

    Anforderung an die Bezeichnung des Verfahrensmangels bei Stützung der Beschwerde

  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

  • BFH, 24.08.2000 - IX B 38/00

    Beschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs - Verletzung der Fürsorgepflicht -

  • BFH, 05.05.1997 - V B 63/96

    Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung

  • BFH, 22.08.1996 - V B 30/96

    Voraussetzungen für Wahrung der Festsetzungsfrist durch die Finanzbehörde

  • BFH, 07.01.1998 - V B 106/97

    Rüge des Verfahrensmangels der unzureichenden Sachaufklärung

  • BFH, 27.01.1997 - V B 83/96

    Voraussetzung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf

  • BFH, 13.01.2000 - III B 87/99

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Erbengemeinschaft - Sachaufklärung

  • BFH, 22.01.1998 - V B 101/97

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 28.04.1998 - V B 140/97

    Künstler aus England - Darbietung vor britischen Armeeangehörigen - Gesonderter

  • BFH, 15.09.1995 - V B 55/95

    Pflicht zur substantiierten Darlegung von einer Verletzung des Anspruchs auf

  • BFH, 29.10.1997 - II B 117/96
  • BFH, 05.05.1997 - V B 57/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 18.10.1995 - V B 50/95

    Verfahrensmangel bei nichterhebung des gebotenen Beweises durch Einschaltung

  • BFH, 17.07.1997 - XI B 105/96
  • BFH, 05.11.1996 - V B 1/96

    Geltung des ermäßigten Steuersatzes für Mitglieder eines Orchesters für Umsätze

  • BFH, 22.01.1997 - V B 77/96

    Verfahrensmangel bei Nichtbehandlung der Beweisangebote

  • BFH, 27.11.1996 - V B 69/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für die

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